Bei der Durchführung eines PoC-Antigentests und/oder PCR-Tests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasopharyngealabstrich durchgeführt. Dafür wird
die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase oder Nasen-Rachenraum eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei
sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
Ist der PoC-Antigentest positiv, hat der Getestete unverzüglich ein PCR-Test durchzuführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den
Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.
Mit den folgenden Informationen klären wir Sie über den Antigen-Test auf SARS-CoV-2 auf: Antigen-Tests, die Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachweisen, funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Dazu wird mithilfe eines dünnen Stäbchens eine Probe aus dem vorderen Bereich der Nase entnommen und auf einen Teststreifen gegeben. In sehr seltenen Fällen kann es bei Durchführung des Abstrichs zu Verletzung der NasenSchleimhaut kommen.
Falls das SARS-CoV-2 in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Sollten Sie in einem infektiösen Stadium der COVID-19-Infektion sein, erkennt der AntigenSchnelltest dies in über 97% der Fälle (Sensitivität= Kranke als krank erkennen). Sollten Sie gesund sein, erkennt der Test dies in über 99% der Fälle (Spezifität= Gesunde als gesund erkennen).
Ein positives Ergebnis des Antigen-Schnelltests ist beim Gesundheitsamt meldepflichtig und muss mit einem weiteren Abstrich, der ins Labor geschickt wird, bestätigt werden (PCR-Test). Dort wird unter anderem auch die Virusmenge analysiert, die Rückschlüsse auf die Infektiösität Zulässt. Ich habe die vorliegenden Informationen verstanden und bin einverstanden mit der Durchführung des Nasenabstrichs.
Im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Antigentests und/oder PCR-Tests auf SARS-CoV-2 erheben wir Knochenhauer Apotheke, Knochenhauer-Str. 48 in 28195 Bremen, Inh. Apothekerin Zynab Falmaz als Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem Ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2lit. I DSGVO i.V.m. §9 Abs. 1 LfSG. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt im Falle einer positive Testung nach 4 Wochen. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und- sofern angegeben -E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. C DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Die Löschung Ihrer Daten bei Negativtestung erfolgt unverzüglich nach Ergebnismitteilung.
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese als Pflichtfelder markierten Daten können wir den Test jedoch nicht durchführen. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten Zynab Falmaz, Knochenhauerapotheke, Knochenhauer-Str. 48 in 28195 Bremen wenden.
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